Ratgeber Rechtsschutz als Mieter – eine gute Idee

Im Mietverhältnis kommt es leider oft zu Meinungsverschiedenheiten oder gar rechtlichen Streitigkeiten, die vor der Schlichtungsbehörde landen. Im Durchschnitt wird in der Schweiz pro Jahr in über 25’000 Fällen ein Verfahren eingeleitet.
Zwar ist das Mietrecht eher mieterfreundlich ausgestaltet. Trotzdem ist es für Mieterinnen und Mieter bei juristischen Auseinandersetzungen mit professionellen Immobilienverwaltungen häufig schwierig, ihre Rechte durchzusetzen.
Es ist deshalb sinnvoll, eine Privat-Rechtsschutzversicherung abzuschliessen, auch wenn sie nicht obligatorisch ist.
Eine Rechtsschutzversicherung lohnt sich
Mit unserem Privat-Rechtsschutz sind Sie gegen eine tiefe Prämie für rechtliche Streitigkeiten rund ums Mieten gewappnet.
Ungerechtfertigte Kündigung
Als Mieterin oder Mieter müssen Sie damit rechnen, dass eines Tages die Kündigung des Mietvertrags ins Haus flattert. Sie können diese anfechten und eine Erstreckung des Mietverhältnisses fordern. Die Chancen dafür stehen gut, sofern der Vermieter keinen Eigenbedarf nachweisen kann. Die Rechtsschutzversicherung sorgt dafür, dass die Anfechtung gut begründet wird und Sie bestmöglich vertreten werden.
Reparaturen und Mängel
Ihre Geschirrspülmaschine ist kaputt und Sie haben es satt, Ihre Teller von Hand abzuwaschen. Sie melden den Mangel der Verwaltung, aber diese vertröstet Sie wochenlang. Müssen Sie sich das gefallen lassen? Nein, Sie haben Anspruch darauf, dass die Geschirrspülmaschine innert nützlicher Frist repariert wird. Die Mietexperten und -expertinnen der Protekta verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.
Mietzinsreduktion
Lärmige Bauarbeiten im Haus, eine kaputte Heizung oder Schimmel im Schlafzimmer: Es gibt diverse Gründe, aus denen Sie einen Anspruch auf eine Mietzinsreduktion geltend machen können. Wir helfen Ihnen, Ihre Forderungen juristisch korrekt zu begründen und durchzusetzen.
Unrechtmässige Nebenkosten- oder Mietzinserhöhung
Vermieterinnen und Vermieter dürfen in einem gewissen Rahmen die Nebenkosten oder den Mietzins erhöhen, falls sie dies stichhaltig begründen. Sollte dies nicht der Fall sein, helfen wir Ihnen, die ungerechtfertigte Erhöhung anzufechten.
Schlichtungs- und Gerichtsverfahren
Bei Streitigkeiten mit der Vermieterin oder dem Vermieter haben Sie die Möglichkeit, ein kostenloses Schlichtungsverfahren einzuleiten. Kann dort keine Einigung erzielt werden, steht der Weg an das Gericht offen. Dieser ist jedoch mit hohen Kosten verbunden. Sind Sie bei der Protekta versichert, stellen wir Ihnen spezialisierte Anwältinnen und Anwälte zur Seite und übernehmen deren Honorar sowie die Gerichtskosten.
Frühzeitig für Rechtsschutz sorgen
Wichtig ist, dass Sie die Rechtsschutzversicherung früh genug abschliessen. Sie können dies nicht rückwirkend tun, wenn bereits eine Streitigkeit eingetreten ist. Für mietrechtliche Streitigkeiten gilt zudem eine Wartefrist von 3 Monaten. Eine Versicherungsdeckung besteht nur für Fälle, die nach Ablauf dieser Wartefrist eintreten.
Informieren Sie sich über die Möglichkeiten und stellen Sie Ihren Protekta-Rechtsschutz individuell zusammen. Wir zeigen Ihnen auf einen Blick Ihre Möglichkeiten und vermitteln Ihnen auf Wunsch den Kontakt zu einem persönlichen Berater oder einer Beraterin in Ihrer Nähe.
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